Freiflächen oder mit Altbestand bebaute Grundstücke:
- ehemalige Gewerbeflächen (z. B. Lagerhallen, Handwerksbetriebe, Autohäuser oder Gärtnereien)
- ehemalige öffentliche Flächen (z. B. Schulgelände, Kasernenareale oder Sportplätze)
- konversionsfähige Immobilien (z. B. Hotels, Sportstätten oder Krankenhäuser)
- brachliegende Areale (auch Gewerbe- und Industrieflächen oder Bahnanlagen)
- zukünftige Entwicklungsflächen (Bauerwartungsland)